Deutschland, Norwegen, Österreich… In welchen Ländern gilt das Mindestlohngesetz für Fahrer aus ausländischen Firmen? Immer mehr europäische Länder entscheiden sich für die Einführung des Mindestlohns für Fahrer, die Kabotagetransporte auf ihrem Gebiet ausführen. Jedes solche Entscheidung führt zur Beunruhigung bei polnischen Beförderern, die zu hohe Kosten und den Verlust ausländischer Geschäftspartner befürchten. Daher lohnt es […]
MehrDie Wettbewerbsfähigkeit einer Firma hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Höhe von Preisen oder Waren sind auch die bei dieser Firma anfallenden Kosten ausschlaggebend. Zuletzt sind diese Kosten für Transportunternehmen gestiegen. Warum?
Die Vergütung, die der Mitarbeiter erhält, sollte seinem Arbeitsaufwand entsprechen. Dies ist die Theorie. In der Praxis sieht es unterschiedlich aus. Wenn es um polnische Transportunternehmen geht, so konnten diese vor noch einigen Monaten ihre Kosten begrenzen, indem sie den von sich beschäftigten Fahrern einen einheitlichen Vergütungssatz für den Warentransport in ganz Europa angeboten haben. Heutzutage ist eine derartige Lösung nicht mehr möglich, da die Gesetze MiLoG und Loi Macron gelten. Wann sind diese in Kraft getreten? Was müssen die Arbeitgeber bedenken?
MiLoG in Deutschland
Das Mindestlohngesetz in Deutschland heißt abgekürzt MiLoG. Gemäß seinen Bestimmungen steht den durch die polnischen Firmen beschäftigten Fahrern das Recht auf Mindestlohn zu, wenn sie Waren durch Deutschland befördern. Die Vorschriften gelten bereits seit mehr als einem Jahr, da diese am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind. Wie viel wird ein Berufsfahrer verdienen?
Wenn es sich um den minimalen Stundensatz für die Arbeit eines Berufsfahrers geht, der durch Deutschland fährt und z. B. nach Holland unterwegs ist, so sind es 8,50 Euro. Die Inhaber von Transportunternehmen, die diese Pflicht nicht erfüllen, riskieren Finanzstrafen. Derartige Strafen werden von den Mitarbeitern des deutschen Zollamtes auferlegt, da gerade diese Institution dafür verantwortlich ist, es zu kontrollieren, ob die Berufsfahrer, die für Firmen aus Osteuropa arbeiten, einen ordentlichen Lohn erhalten.
Außer dem Problem des Mindestlohns gilt es, konkrete formelle Anforderungen zu erfüllen. Die Firmen, die es beabsichtigen, einen Mitarbeiter mit Waren z. B. nach Belgien fahren zu lassen, sind aufgefordert, das deutsche Zollamt darüber zu informieren. Wesentlich ist dabei der Termin. Diese Pflicht muss nämlich spätestens vor der Einfahrt auf das Gebiet Deutschlands erfüllt sein.
Loi Macron in Frankreich
Frankreich hat sich entschlossen, Lösungen, die zu den in Deutschland geltenden Vorschriften analog sind, einzuführen. Das Mindestlohngesetz mit dem Namen Loi Macron gilt ab dem 1. Juli 2016. Auf Grundlage der Bestimmungen dieses Gesetzes müssen die Inhaber von Transportunternehmen bedenken, dass sie dazu verpflichtet sind, den eigens beschäftigten Fahrern mindestens die aktuell in Frankreich geltende Mindestvergütung zu zahlen. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf Auslandsbeförderungen und Kabotage. Ausgeschlossen davon sind Transitbeförderungen.
Die Mindestvergütung für eine Arbeitsstunde in Frankreich beträgt 9,61 Euro. Den Mitarbeitern steht zusätzlich das Recht auf eine Dienstzeitprämie zu. Der Arbeitgeber muss nicht nur die Vergütung berücksichtigen, sondern auch eine Reihe von Formalitäten erfüllen. Es handelt sich hier um die Notwendigkeit, einen Fahrer mindestens einmal im Halbjahreszeitraum anzumelden und einen Vertreter in Frankreich zu benennen. Eben mit diesem werden die zuständigen Aufsichtsbehörden Kontakt aufnehmen. Der Arbeitgeber ist ebenfalls dafür verantwortlich, die Unterlagen in französischer Sprache auszufertigen und aufzubewahren.
Ein von oben vorgegebener Mindestlohn für Fahrer?
Der Mindestlohn für Fahrer wurde bisher nicht nur in Deutschland und Frankreich eingeführt. Norwegen hat diese Notwendigkeit nämlich ebenfalls bemerkt. Die Vorschriften, auf Grundlage deren den Mitarbeitern ein Stundensatz in Höhe von 158,32 NOK (zusätzlich Spesen) zusteht, sind am 1. Juli 2015 in Kraft getreten.
Außer Ländern, die die Interessen einheimischer Firmen schützen, ist es empfehlenswert, auf die Idee der Italiener hinzuweisen. Die Vertreter dieses Landes haben angefangen, laut über die Notwendigkeit zu sprechen, den Mindestlohn für alle auf dem Gebiet der Europäischen Union beschäftigten Fahrer einzuführen. Eine derartige Lösung würde es der Transportbranche aus Westeuropa ermöglichen, erfolgreich mit den billigeren Beförderern aus Osteuropa zu konkurrieren. Heutzutage befürworten diese Idee bereits Frankreich und Holland. Wird diese Idee realisiert? Die Antwort auf diese Frage werden wir schon bald erhalten.