Deutschland, Norwegen, Österreich… In welchen Ländern gilt das Mindestlohngesetz für Fahrer aus ausländischen Firmen?

Immer mehr europäische Länder entscheiden sich für die Einführung des Mindestlohns für Fahrer, die Kabotagetransporte auf ihrem Gebiet ausführen. Jedes solche Entscheidung führt zur Beunruhigung bei polnischen Beförderern, die zu hohe Kosten und den Verlust ausländischer Geschäftspartner befürchten. Daher lohnt es sich, ein wenig genauer auf diesen Trend einzugehen.

Deutschland

Eben dieses Land hat als Erstes den Mindestlohn für die auf dessen Gebiet tätigen Fahrer eingeführt. Die seit dem 1. Januar 2015 geltende Vorschrift umfasste anfänglich sowohl die Kabotage sowie Fahrten mit einem Anfangs- oder Endpunkt in Deutschland. Dazu auch Transittransporte, die allerdings bereits nach einem Monat davon ausgeschlossen wurden. Der Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 8,5 Euro brutto für eine Arbeitsstunde.

Norwegen

Im Anschluss an Deutschland reagierten die Norweger am schnellsten, die den Mindestlohn für Fahrer bereits sechs Monate später einführten. Dieser gilt für alle in Norwegen arbeitenden Fahrer in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen und beträgt 158,32 norwegische Kronen (ca. 74 PLN) pro Stunde. Der Arbeitgeber hat zudem Spesen in Höhe von 307 Kronen pro Tag auszuzahlen.

Österreich

Das seit Jahren in Österreich geltende Gesetz zur Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings gilt auch für Fahrer von ausländischen Firmen. Es geht vor allem um Firmen, die Kabotagetransporte in Österreich ausführen. Erwähnenswert ist auch, dass seit Anfang dieses Jahres der Mindestlohn in Österreich um 2,7 % gestiegen ist und derzeit für Mitarbeiter polnischer Firmen 8,49 Euro beträgt.

Frankreich

Die Mindestlohnvorschriften für Fahrer in Frankreich sind Anfang Juli 2016 in Kraft getreten. Das französische Gesetz – Loi Macron – auferlegt auf ausländische Arbeitgeber die Pflicht zur Zahlung den Fahrern von 9,67 Euro für jede geleistete Arbeitsstunde.

Italien

Knapp einen Monat nach Frankreich hat Italien ein ähnliches Gesetz verabschiedet. In diesem Land beträgt der Mindestlohn für einen Monat (fünf Tage in der Woche mit acht Stunden) der Fahrerarbeit 9,76 bis 10,3 Euro. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift müssen Firmen aus Italien sogar 6.000 Euro für jeden Mitarbeiter zahlen.

Ungarn

Das letzte bisher europäische Land, welches den Mindestlohn für die dort arbeitenden Fahrer aus ausländischen Firmen festgelegt hat, ist Ungarn. Hier ist allerdings der Mindestlohn ähnlich wie in Polen und beträgt je nach Ausbildungsgrad 639 bis 742 Forint (ca. 10 PLN) pro Stunde.