unangenehmeDie Hauptaufgabe des Fahrers ist das Führen von LKW. Während dieser Tätigkeit werden Waren im In- und Ausland transportiert. Man könnte meinen, dass dies die einzige Pflicht des Fahrers sei, aber das ist nicht der Fall. Zu den Fahrerpflichten zählen nämlich auch die Vorbereitung auf die Beförderung, Abwicklung der Unterlagen und Abrechnung der durchgeführten Tätigkeiten nach Beendigung des jeweiligen Transportes. Zum Aufgabenbereich der Fahrer gehören auch die Beladung und Entladung von Waren. Wie ist das alles rechtlich geregelt? Welche Herausforderungen stellt die zuletzt genannte Aufgabe an die Fahrer?

Fahrer bei der Beladung

Während der Beladung ist der Fahrer verpflichtet, die Ladung am vom Verlader benannten Ort und Uhrzeit zu übernehmen. Darüber hinaus muss der Fahrer bei der Beladung anwesend sein. Sollte dies nicht möglich sein, so hat er einen Vermerk auf dem CMR-Frachtbrief zu hinterlassen. Zudem sollte sich der Fahrer mit der Art und mit den Eigenschaften der Ladung vertraut machen wie auch die Beladung beaufsichtigen, um sichere Beförderung zu gewährleisten und die Verlagerung der Ware während der Beförderung zu verhindern.

Fahrer bei der Entladung

Als Hauptpflicht des Fahrers gilt das Erscheinen beim Warenempfänger an dem von ihm benannten Ort und gemäß geplanter Uhrzeit. Das Ort und Datum sind stets dem Frachtbrief zu entnehmen. Der Fahrer muss bei sämtlichen Entladungstätigkeiten anwesend sein. Nach Möglichkeit sollte er die Anzahl der zu transportierenden Ladungen im Kopf behalten. Sehr wichtig ist auch, dass der Fahrer die Empfangsbestätigung erhält.

Wie sieht das alles in der Praxis aus?

Fahrer sind zeitlich eingeschränkt. Es kommt vor, dass sie die Beladungs- oder Entladungsstelle mit Verspätung infolge großen Verkehrsaufkommens oder Staus erreichen. Dann haben die Fahrer folgende Wahl: entweder warten, bis sie dran kommen oder die Ware in Eigenregie beladen bzw. entladen. Das klingt sehr vertraut, nicht wahr? Die meisten Fahrer entscheiden sich, die Arbeit eigenständig auszuführen, um innerhalb der vorgegebenen Zeit mit der Arbeit fertig zu werden. In solchen Situationen ist der Fahrer selbst als Entlader für die Ware verantwortlich. Bedürfen diese Tätigkeiten des Einsatzes von Gabelstaplern, dann muss der Fahrer über entsprechende Berechtigungen verfügen. Sind die Tätigkeiten bezüglich der Entladung und Beladung von Waren im Vertrag zwischen dem Fahrer und seinem Arbeitgeber festgehalten, so gehört dies auch zu seinen Pflichten. Wenn nicht, dann sollte er diese Arbeiten nicht ausführen.  Im Falle eines Unfalls er die gesamte Haftung übernehmen.

Zwingt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu Beladungen und Entladungen ohne entsprechende Schulungen, so verletzt er damit geltende Rechtsvorschriften.

Was besagt das Recht?

Manche Firmen sehen das eigenständige Beladen und Entladen durch die Fahrer vor und dies ist auch völlig rechtskonform. Allerdings müssen die Fahrer für diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand entsprechend entlohnt werden.

Die polnischen und europäischen Rechtsvorschriften verbieten nämlich dem Fahrer nicht, Arbeiten im Bereich der Beladung oder Entladung auszuführen. Gemäß der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und Rates zählen sämtliche Tätigkeiten im Bereich des Straßentransports als Arbeitszeit der Fahrer. Dazu zählen das Führen von Fahrzeugen, Beladen und Entladen. Außerdem Aufräumen und technisches Warten wie auch jede andere Arbeit zur Gewährleistung der Sicherheit des Fahrzeugs und dessen Ladung.

Der Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2004 über die Arbeitszeit der Fahrer besagt, dass die Beladung und Entladung zur Arbeitszeit der Fahrer eingerechnet werden. Sie müssen als „andere Arbeit” des Fahrers entsprechend erfasst werden. Während der Beladung und Entladung müssen die Arbeitsschutzvorschriften bezüglich zulässiger Gewichte der zu transportierenden Gegenstände, Ladungen oder Materialien eingehalten werden. Das zulässige Gewicht der auf einem manuell betriebenen Hubwagen transportierten Ladung darf auf flachem Gelände mit hartem Belag 450 kg pro Mitarbeiter einschließlich des Hubwagengewichts nicht überschreiten. Abschnitt 6 § 21.1 der Verordnung über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei manuellen Transportarbeiten. Wenn der Fahrer bei der Beladung und Entladung einen Verbrennungs- oder Elektrohubwagen benutz, sollte er dazu die erforderlichen Berechtigungen besitzen.

Um unangenehme Enttäuschungen und Überraschungen bei der Aufnahme der Arbeit als Fahrer zu vermeiden, sollte man sich mit den künftigen Pflichten genau vertraut machen. Neben dem Transport der Waren selbst, kann der Fahrer auf für die deren eigenständige Beladung und Entladung verantwortlich sein, wobei dafür entsprechend entlohnt werden muss.