Für das Überladen von Fahrzeugen fallen hohe Strafen an. Wir haben daher überprüft, wie sich der Strafkatalog in verschiedenen europäischen Ländern gestaltet.

Die Vorschriften bezüglich der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der maximalen Achslast sind in den jeweiligen europäischen Ländern sehr unterschiedlich. Sie unterscheiden sich durch Strafhöhe und Messfehlertoleranz. Obwohl die Überladung von Fahrzeugen häufig auf Fehler bei der Beladung zurückzuführen ist, hat der Beförderer in solchen Situationen die Haftung zu übernehmen. Er muss nämlich nachweisen, dass das Fahrzeug nicht aus seinem Verschulden überladen wurde. Dies erweist sich zuweilen als wahre Herausforderung. Unterdessen fallen die Strafen in bestimmten Situationen sehr hart aus.

Unter der Kontrolle von ITD, BAG, IVW…

In Polen überwacht die Inspektion für Straßentransport (ITD) das vorschriftsgemäße Gewicht von Fahrzeugen, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Im Fall anderen europäischen Ländern sind es Einrichtungen, die der polnischen Inspektion mehr oder weniger entsprechen. In Deutschland ist es das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die Fahrer aus Österreich müssen mit Kontrollen der Beamten aus dem Bundestransportamt oder aus dem Department des Bundesministeriums für Innovationen im Transport und Technologien rechnen. In den Niederlanden werden derartige Kontrollen von Inspectie Verkeer en Waterstaat (IVW) durchgeführt.

Toleranzgrenzen

Jede dieser Einrichtungen richtet sich auch nach anderen Normen. Alles in Bezug auf die Toleranz bei der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Achslast. In Deutschland und Österreich ist keine Rede von solchen Limits. Jedoch hat die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewicht um nicht mehr als 2 % in der Regel nur eine Belehrung zur Folge hat. Viel toleranter sind diesbezüglich die Niederlande. In den Niederlanden betragen die Limits 10 % beim Wiegen des gesamten Fahrzeugs und 5 % bei Messen der Last auf eine Achse.

Strafhöhe

Werden auch diese Vorgaben überschritten, so müssen der Beförderer und Fahrer mit einer Strafe rechnen. Überschreitet die Überladung nicht 5 %, so zahlen der Fahrer und der Fahrzeuginhaber in Österreich 10 Euro. Hingegen beträgt das höchste Bußgeld 235 Euro (bei einer Überladung von mehr als 30 %). Viel strenger ist hingegen der in Deutschland geltende Strafkatalog. Dort kann selbst eine geringfügige Überladung mit einer Strafe für den Beförderer in Höhe von 35 Euro geahndet werden. Beim Überladen von mehr als 35 % kann diese Strafe sage und schreibe 425 Euro betragen. Die Fahrer in Polen haben etwas weniger zu bezahlen – die Strafzettel beginnen bei 30 und enden bei 380 Euro.