Wollen Sie die Anzahl der Leertransporte mit Fahrzeugen Ihrer Firma minimieren? Sorgen Sie dafür, dass diese Fahrzeuge Hin- und Rückfahrten oder Kabotage-Transporte ausführen. Wodurch zeichnen sich diese zwei Transportarten aus?

Hin- und Rückfahrt

Bei Hin- und Rückfahrten werden die Fahrer von einem in ein anderes Land geschickt. Vor Ort führen sie die Entladung durch und gleich danach fahren zum Punkt, wo die Beladung anderer Waren erfolgt. Mit der neuen Ladung machen sie sich auf den Rückweg. Die Hin- und Rückfahrten dauern höchstens 5 Tage.

Gemäß den europäischen Normen aus dem Jahr 2006 die Arbeitszeit der Fahrer maximal 9 Stunden pro Tag betragen darf; (obwohl diese Zeit zweimal im Laufe der Woche um eine zusätzliche Stunde verlängert werden kann). Dies ermöglicht ein derartiges System in den meisten Fällen die Vornahme des Transportes in beide Richtungen zur einem benachbarten Land (beispielsweise nach Deutschland) und die Rückkehr erfolgt kürzer als in 5-6 Tagen. Dies ist selbstverständlich unter der Bedingung möglich, dass der Fahrer nicht in Staus steht oder dass keine anderen unvorhergesehenen Situationen, wie z. B. eine Fahrzeugbeschädigung, vorkommen.

Warum sind die 5-6 Tage so wichtig? Aus einfachem Grund. Gemäß den besagten Normen steht dem Fahrer nach Überschreitung 6 aufeinander folgenden Arbeitstagen eine Erholungswoche zu. Folglich ist es ratsam, dass der Transport innerhalb dieser Frist zum Bestimmungsort gelangt.

Kabotage – d. h. Optimierung der Transporte

Als Alternative für die Optimierung der Beförderungen gilt der Kabotagetransport. Bei diesem System erhält der Fahrer nach Ankunft mit der Ware am Bestimmungsort in einem anderen Land die Information über eine weitere Strecke; diesmal im Bereich eines Landes (eines anderen Landes als das Startland). Eben eine Beförderung in einem anderen Land als das, in dem das Fahrzeug registriert ist, gilt als Kabotage.

Um Kabotage-Transporte bei Fahrzeugen mit dem Gesamtgewicht (einschließlich der Ladung) von mehr als 3,5 Tonnen auszuführen, ist eine gemeinschaftliche Lizenz erforderlich. Zudem, falls der Fahrer kein Staatsbürger eines der EU-Mitgliedstaaten ist, muss er über einen Fahrernachweis verfügen. Gemäß den EU-Vorschriften (Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates 1072/2009).

Gemäß den Vorschriften kann die Kabotage erst nach vollständiger Entladung der Waren im Ausland begonnen werden; hingegen sind auf dem Gebiet des gleichen Ziellandes drei Kabotagen möglich. Wichtig ist, dass gemäß den Vorschriften jede Ladung, für die ein gesonderter Frachtbrief ausgestellt wurde, als separate Beförderung gilt.

Wichtig ist ferner nicht nur die Anzahl der Kabotagefahrten selbst, sondern auch deren Dauer. Die letzte von ihnen muss spätestens am siebten Kalendertag seit der Entladung der aus einem anderen Land gebrachten Waren abgeschlossen sein.

Ein wenig anders gestaltet sich die Sache, wenn die ausländische Ladung im Land A entladen wurde und die Kabotage im Bereich des Landes B erfolgen soll; welches das Fahrzeug ohne eine Ladung erreicht. In solch einem Fall ist nur ein Transport dieser Art zulässig und muss innerhalb von drei Tagen nach Erscheinen im Land B beginnen; und spätestens am siebten Tag nach Entladung im Land A abgeschlossen sein.

Dies ermöglicht die Optimierung des Transportes im Vergleich zur Situation, wenn das Fahrzeug auf die Rückfahrtladung warten müsste. In dieser Zeit generiert der Fahrzeug keinen Gewinn.