Ein Tier im LKW-Fahrerhaus ist heutzutage nichts Außergewöhnliches. Immer mehr Fahrer wollen regelmäßig oder gelegentlich ihren Hund oder Katze auf die Fahrstrecke quer durch Europa mitnehmen. Eingangs ist anzumerken, dass das rechtmäßig ist. Man sollte aber einige rechtliche Regelungen beachten und über einen gesunden Menschenverstand verfügen. Der Reisebegleiter in Form eines Hundes bedeutet auch einige Pflichte .

Welche Bedingungen sind zu erfüllen, damit man mit seinem Liebling reisen darf?

Wegen der Vorliebe der Polen für Hunde sieht eben diese Tierart am häufigsten im Fahrerhaus sehen. Je nach Reisezielort muss unser Vierbeiner entsprechende Dokumente besitzen und richtig vorbereitet sein. Die Vorbereitung eines Hundes auf eine Auslandsreise sieht anders aus, als es bei einem Inlandausflug der Fall ist.

In erster Linie sollte man dem Tier einen Pass ausstellen lassen. Obwohl wir durch die Länder Europas reisen dürfen und uns nur mit einem Personalausweis ausweisen können, ist der Pass das richtige Dokument für einen Hund. Dieser wird von einem Tierarzt ausgestellt. Darüber hinaus muss der Begleiter einen Transponder, der populär Mikrochip genannt wird, mit sich führen. Falls der Hund in der Vergangenheit, vor dem Jahr 2011, bereits irgendeine Auslandsreise hinter sich hatte, konnte es so sein, dass er mit einer Tätowierung markiert wurde. Diese Option wird dann auch berücksichtigt. Allerdings muss diese Markierung sichtbar sein. Man muss auch ein Dokument mit sich haben, welches bestätigt, dass diese Tätowierung zu einem konkreten Datum gemacht wurde.

Der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein, wobei es wichtig ist, dass diese Impfung nicht unmittelbar vor der Reise stattfindet. Die erste Impfung wird immer erst nach 21 Tagen wirksam. Danach wird jede weitere Impfung nach 24 Stunden als wirksam gelten. Folglich muss die Reise geplant sein oder das Tier entsprechend vorher vorbereitet werden.

Wie wird das Tier in einem LKW in anderen Ländern wahrgenommen?

Es gibt kein allgemeines Verbot, einen Hund in einem Fahrerhaus in den EU-Ländern zu befördern. Man muss daran denken, dass das jeweilige Land seine eigenen Rechte und Anweisungen in Bezug auf die Beförderung von Tieren hat. Deshalb sollte man es bei der Streckenplanung mitberücksichtigen. Erwähnenswert ist auch, welche Tierart vom jeweiligen Gesetz erfasst wird.  Da falls man sich entscheidet, ein Tier auf eine Reise zu nehmen, das von dieser Regelung nicht erfasst ist, so gilt dieses Recht nicht für dieses Tier.

Ähnlich ist es, wenn man es vorhat, die Europäische Union zu verlassen. Jedes Land führt seine eigenen Regelungen ein. Deshalb ist es erforderlich, diese entsprechend vorher in Kenntnis zu nehmen und in der Praxis anzuwenden.

Beförderung eines Tieres

In den Rechtsvorschriften gibt es keine Regelungen in Bezug auf nichtkommerzielle Beförderung eines Tieres. Deshalb muss man sämtliche Informationen in den Gesetzen zum Thema Ladungen suchen. Eine der Regelungen besagt eindeutig, dass die beförderte Ladung dem Fahrer das Führen des Fahrzeugs nicht erschweren darf und entsprechend abgesichert werden muss. Wie ist das zu verstehen? Der Hund darf den Fahrer beim Führen des Fahrzeugs nicht stören und ist entsprechend anzuschnallen.

Falls die Polizei feststellt, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, muss man mit einem Strafzettel rechnen. Die Strafe kann in Höhe von 20 bis 500 PLN je nach Entscheidung des Polizeibeamten rechnen. Gelangt diese Sache aus irgendwelchen Gründen vor Gericht, muss man mit einem Bußgeld von 3000 PLN und sogar mit einer Rüge rechnen. Ein Rechtsverstoß im Ausland kann zu einer Rücksendung des Tieres zum Herkunftsland, einer Quarantäne sogar zum Einschläfern des Tieres führen.

Allgemeine Bedingungen

Es ist auch zu bedenken, dass es ein lebendes Tier ist und dass man ihm entsprechende Reisebedingungen gewährleisten muss. Im Fahrerhaus dürfen daher kein Wasser, keine Schüssel oder kein Essen für unseren Begleiter fehlen.

Wichtig ist auch, dass man sich bei Gefahren, wie Kälte oder Hitze entsprechend verhält. Es ist nicht empfehlenswert, den Hund bei Hitze im beheizten Fahrzeug zu belassen. Es kann sogar zum Tod des Tieres führen kann. Dies gilt auch für Kälte, die besonders für kleine Tiere gefährlich werden kann.

Entscheidet man sich, ein Tier auf die Reise mitzunehmen, so ist dies meistens ein Hund. Für diesen Schritt entscheiden sich Fahrer in der Regel wegen der Einsamkeit auf der Strecke. Man soll jedoch an die richtige Vorbereitung auf die Reise denken. Angesichts der Flut von Pflichten und Dokumenten ist es jedoch am wichtigsten, den Hund an das Reisen und den Aufenthalt in einem engen Raum zu gewöhnen.  Damit es sich wohl fühlt.