Sie möchten Waren befördern, aber haben viele Fragen in Bezug darauf, wann Ihnen der Beförderer Ihnen eine Rechnung mit und ohne ausgewiesene MwSt. ausstellen wird. Wir haben einen kurzen Ratgeber für Sie vorbereitet, mit dessen Hilfe Sie keine Zweifel haben werden.

Rechnung mit oder ohne ausgewiesene MwSt.?

Transportunternehmen, die legal in Polen tätig sind, sind verpflichtet, jeden Auftrag zu erfassen oder eine Rechnung auszustellen. Je nachdem, wer und wohin die Beförderung in Auftrag stellt, wird auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen oder auch nicht.

Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. durch den Beförderer dann ausgestellt werden muss, wenn sein Kunde eine natürliche Person ist; d. h. eine Person, die kein Gewerbe betreibt. In solch einem Fall ist die Staatsbürgerschaft des Kunden nicht von Bedeutung. Die Sache wird jedoch komplizierter, wenn die Warenbeförderung durch ein Unternehmen beauftragt wird. In dieser Situation unterscheidet der Gesetzgeber ausdrücklich zwischen dem Transport auf dem Gebiet Polens und dem internationalen Transport.

Um die Rechnung korrekt auszustellen, müssen sich die Beförderer auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 11. März 2004 über die MwSt. beziehen. Beauftragt ein polnisches Unternehmen den Transport und ganz gleich wohin (im Inland oder auf dem Gebiet der Europäischen Union); so ist das Transportunternehmen in jedem dieser Fälle verpflichtet, ein Dokument auszustellen, in dem die Erbringung einer Dienstleistung mit der MwSt. ausgewiesen ist. Eine Ausnahme stellt die Situation dar, wenn ein polnisches Unternehmen die Warenbeförderung von Polen in die Gebiete außerhalb der Europäischen Union in Auftrag stellt. In solch einer Situation kann der Beförderer eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt. ausstellen, wobei er annimmt, dass ihm die Dokumente zugestellt werden, die die Zollabfertigung bestätigen.

Die polnischen Transportunternehmen arbeiten gern mit ausländischen Unternehmen zusammen. Wie gestaltet sich in einer solchen Situation das Ausstellen von Rechnungen? Abgesehen davon, ob der ausländische Geschäftspartner einen Transport auf dem Gebiet Polens, der Europäischen Union oder außerhalb der EU beauftragt, stellt der Beförderer eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt. aus.

Wann wird eine MwSt. mit 0 % verwendet?

Es sollte auf mindestens einige Ausnahmen, die vom Gesetzgeber vorgesehen wurden, hingewiesen werden. Im Falle von internationalem Transport können die Beförderer einen MwSt.-Satz in Höhe von 0 % anwenden, wenn die Strecke auch durch das Gebiet Polens verläuft; und wenn sie über die Dokumente verfügen, die vom Gesetzgeber vorgegeben wurden (im Art. 83 Abs. 5 Pkt. 1 des Mehrwertsteuergesetzes erwähnt wurden). Andere Situationen, in denen der Beförderer einen MwSt.-Satz in Höhe von 0 % anwenden kann, wurden in der Verordnung des Finanzministers vom 23. Dezember 2013 in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, bei denen der MwSt.-Satz herabgesetzt wird, und in Bezug auf Umstände, bei denen die herabgesetzten Sätze angewendet werden, bestimmt. Gemäß dieser Verordnung können die Beförderer diesen MwSt.-Satz anwenden u. a. dann, wenn die Warenbeförderung gänzlich im Inland erfolgt und einen Teil der internationalen Transportdienstleistung darstellt.

Transport in die Gebiete außerhalb der Grenzen der Europäischen Union und zusätzliche Gebühren

Bei der Beauftragung der Beförderung von Waren müssen Sie vor allem wissen, welche Gebühren Sie diesbezüglich zu entrichten haben. Jeder Staat realisiert seine eigene Zollpolitik. EU-Länder bedienen sich dabei Regelungen, die mit Blick auf das EU-Zollgebiet erschaffen wurden. In Länder, die zu der Europäischen Union nicht gehören, sollen Sie sich mit den dort geltenden Vorschriften vertraut machen. Neben dem Zoll kann es ebenfalls erforderlich sein, die Frachtgebühren zu entrichten. Deren Höhe wird durch den Gesetzgeber im jeweiligen Land festgelegt.