Der Mindestlohn ist nun Fakt. Dieser gilt schon seit Langem in vielen Ländern, darunter auch in Polen. Die Zuerkennung des Rechts auf Mindestlohn auch den Mitarbeitern, die mobile Arbeit in Deutschland verrichten, hat die Transportbranche beunruhigt. Ist MiLoG erst der Anfang?

Der Eingriff des Staates, der darin besteht, dass der Mindestlohn für die Arbeit eingeführt wurde, hat sowohl seine Befürworter, als auch Gegner. Personen, die die Einführung einer derartigen Lösung befürworten, weisen darauf hin, dass dadurch verhindert wird, dass Mitarbeiter durch die Arbeitgeber ausgenutzt werden. Die Gegner sind hingegen der Meinung, dass der Staat in Verträge zwischen Personen, die an einem Arbeitsverhältnis interessiert sind, nicht eingreifen sollte.

Der Streit um den Mindestlohn und genauer gesagt darum, ob dieser überhaupt gerechtfertigt ist, kam letztens wegen Deutschland zum Vorschein. Gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) erwarben nämlich ab dem 1. Januar 2015 u. a. Personen den Mindestlohnanspruch, die ihre Arbeit auf dem Gebiet Deutschlands ausführen.

Verlieren dabei hauptsächlich die Unternehmer?

Das Inkrafttreten des MiLoG wurde ausführlich von den Spezialisten aus der polnischen Transportbranche kommentiert. Warum? Deshalb, weil Deutschland seit vielen Jahren der Haupthandelsvertreter Polens ist. Dies bestätigen die Zahlen. Nur im Zeitraum ab Januar bis November 2015 betrug der Warenexport nach Deutschland 186,6 Mrd. PLN (44,69 Mrd. Euro).

Die Experten, wiesen darauf hin, dass die Einführung dieser Lösung die Wettbewerbsfähigkeit polnischer Firmen beeinträchtigt. Sie haben ebenfalls vor den unpräzisen Bestimmungen gewarnt, die es erlauben, hohe Geldstrafen auf polnische Unternehmen aufzuerlegen. Nachdem das Mindestlohngesetz seit mehr als einem Jahr in Deutschland gilt, kann man sagen, dass die polnischen Beförderer gut zu Recht kommen. Die Prognosen, dass vielen Firmen insolvent werden, haben sich als falsch erwiesen .

Nicht nur Deutschland

Wenn es um den Mindestlohn für Fahrer geht, die für Firmen mit Sitz in Osteuropa arbeiten, gilt Deutschland als Vorreiter. Diesem Beispiel folgten andere europäische Länder. Ab dem 1. Juli 2015 funktionieren ähnliche Lösungen in Norwegen. Die ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung der Mindestvergütung für die Zeit, in der durch dieses Land gefahren wird, müssen u. a; die Unternehmen denken, die sich mit internationalem Transport beschäftigen sowie Businhaber.

In letzter Zeit hört man viel über die Pflicht, den Mindestlohn an Fahrer auszuzahlen, die Personen oder Güter durch Frankreich befördern. Trotz vieler Zweifel gelten entsprechende Vorschriften ab dem 1. Juli 2016. Die einzuführenden Lösungen ermöglichen es, Schlussfolgerungen zu ziehen; dass sich in den kommenden Jahren weitere westeuropäische Länder entscheiden werden, derartige Regelungen einzuführen.

Dieser Artikel wurde von Spezialisten von der Website www.mw-spedition.com veröffentlicht.