Mit doppelter Besatzung sind in erster Linie neue Fahrer konfrontiert. Sie können in der Begleitung erfahrenerer Kollegen die eigenen Fähigkeiten verbessern sowie sich mit allen Bräuchen und Regeln auf der Strecke vertraut machen können. Um das Fahren in Doppelbesatzung etwas näher zu bringen, haben wir beschlossen, alle Regeln zu beschreiben, die dabei gelten.
Transportregeln bei einer Doppelbesatzung
Die Hauptregel regelt die Erholungszeit. Der Fahrer, der bei einer Doppelbesatzung als erster auf die Strecke, muss die Wochen- oder Tageserholung in Anspruch genommen haben. Dies gilt allerdings für beide Fahrer in der Kabine. Kurz gefasst: Die Fahrer gehen auf die Strecke nach einer Erholungspause. Hinzu kommt, dass die Fahrer es innerhalb des 30-stündigen Tageszyklus schaffen und innerhalb dieser Zeit die 9-stündige Pause in Anspruch nehmen müssen.
Es gibt allerdings eine Bedingung und zwar dass die Beförderung als Transport mit mehrköpfiger Besatzung gemäß der Verordnung Nr. 561/2006 eingestuft wird. Daher liegt ein mehrköpfiger Transport dann vor. Wenn es zwischen den nächsten Pausen (Wochen- oder Tagespause) in der Fahrerkabine des LKW 2 fahrfähige Fahrer gibt. Der Aufenthalt in der Kabine ist hier ausschlaggebend.
Besonders wichtig ist die erste Stunde, da diese für die Zusammenstellung der Besatzung vorgesehen ist. Während der Fahrdauer darf nur ein Fahrer in der Kabine anwesend sein, der andere Fahrer muss vor Ablauf einer Stunde hinzukommen, aber in der restlichen Zeit muss er anwesend sein.
Fahrer als Beifahrer – wie ist seine Situation?
Der zweite Fahrer wird zum Zeitpunkt des Losfahrens gewissermaßen zum LKW-Beifahrer. Er muss fahrbereit sein und das Sitzen neben dem Fahrer gilt als Dienst. Wichtig ist, dass er in diesem Zeitraum keine Dienstpflichten ausüben darf, wobei er die ganze Zeit fahrbereit sein muss. Absolviert der erste Fahrer die Fahrtzeit, übernimmt der zweite Fahrer das Lenkrad und fährt 4,5 Stunden lang. Anschließend machen beide Fahrer eine Pause.
Der zweite Fahrer verlässt das Fahrzeug – Status des Fahrtenschreibers.
Wie zuvor beschrieben gilt nur die erste Fahrtstunde als Ausnahme. Im weiteren Teil der Beförderung muss es von Anfang bis Ende zwei Fahrer in der Kabine geben. Verlässt der zweite Fahrer das Fahrzeug zu früh, wird der gesamte Transport als Einzelbesatzung aufgefasst, da die Anforderungen der diesbezüglich geltenden Verordnung nicht erfüllt sind.
Jeder Fahrerwechsel oder deren aktuellen Arbeitszustands muss im Fahrtenschreiber entsprechend verzeichnet werden. Der Fahrtenschreiber ist derart aufgebaut, dass er über zwei separate Taschen verfügt. In der ersten Tasche ist die Karte des Fahrers zu platzieren, der aktuell am Steuer sitzen wird. Im Fahrtenschreiber kann die Arbeitsoption für den ersten Fahrer gewählt werden. Dann landet die Karte des Fahrers als Beifahrer in der gegenüberliegenden Tasche. In diesem Fall muss die Dienstoption gewählt werden. Dadurch werden die auf den Karten festgehaltenen Informationen den tatsächlichen Zustand in der Kabine wiedergeben.
Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt, wenn ein Fahrer das Fahrzeug führt, der andere Fahrer auf die Fahrt vorbereitet sein muss. Beim Fahrerwechsel ist allerdings zu bedenken, dass die Kartenplätze umgetauscht werden, da nur in der Tasche mit der Nummer 1 die Fahrzeugbewegung erfasst wird.