Deutschland, Norwegen, Österreich… In welchen Ländern gilt das Mindestlohngesetz für Fahrer aus ausländischen Firmen? Immer mehr europäische Länder entscheiden sich für die Einführung des Mindestlohns für Fahrer, die Kabotagetransporte auf ihrem Gebiet ausführen. Jedes solche Entscheidung führt zur Beunruhigung bei polnischen Beförderern, die zu hohe Kosten und den Verlust ausländischer Geschäftspartner befürchten. Daher lohnt es […]
MehrStraßentransport ist ein Thema, bei dem die Sicherheit die wichtigste Rolle spielt. Die Rechtsvorschriften erzwingen, dass Fahrer beispielsweise die Arbeitszeitnormen beachten, wodurch wiederum die Wahrscheinlichkeit von gefährlichen Kollisionen und Straßenunfällen sinkt. Was droht bei Nichtbeachtung dieser Normen? Welche Geräte dienen zur Erfassung der Arbeitszeit von Fahrern?
Polnische und EU-Vorschriften:
Die Arbeitszeit der Fahrer wird sowohl in den polnischen, als auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt. Unternehmen wie auch Fahrer sind verpflichtet, die Normen aus dem Gesetz über den Straßentransport und die Arbeitszeit der Fahrer vom 5. April 2013 wie auch aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. März 2006 zu beachten. Diese Vorschriften beziehen sich auf Fahrzeuge, deren zulässiges Gewicht 3,5 Tonnen überschreitet. Beförderer und Fahrer sind verpflichtet, Geräte (Fahrtenschreiber) zu benutzen, die die Arbeits- und Fahrzeit, Pausenlänge und gefahrene Strecke messen wie auch andere wichtige Kennzahlen registrieren. Für die Nichtbeachtung dieser Normen fallen rigorose Strafen an, die sowohl für den Beförderer, als auch den Fahrer gelten.
Verantwortung des Beförderers
Mit welcher Verantwortung ist bei Verletzung der Normen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit der Fahrer zu rechnen? Die Beförderer können u.a. für:
- die Zulassung der Verletzung von Fahrzeitvorschriften, von Pflicht- und Erholungspausen (2000 PLN);
- fehlenden Arbeitszeitplan der Fahrer (2000 PLN) bestraft werden;
- die Zulassung der Verletzung der Vorschriften über das Verwenden von Geräten; die die Geschwindigkeit, Fahrtzeit, Erholung und Aktivitäten der Fahrer registrieren (2000 PLN);
- den Gebrauch eines unerlaubten Registrierungsgeräts (5000 PLN);
Das Überschreiten der Arbeitszeit und die unterbliebene Arbeitszeiterfassung oder sogar das Nichtgewähren dem Fahrer einer Pause werden ebenfalls bestraft. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht folgende Bußgelder vor: 100 PLN für das Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit um 2 Stunden; 300 PLN für das Überschreiten von 2 bis 10 Stunden; wie auch ein Bußgeld von 500 PLN für das Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit um mehr als 10 Stunden. Für eine grobe Verletzung wird das Transportunternehmen sogar mit dem Entzug einer Lizenz bestraft.
Der aktuelle Bußgeldkatalog – Strafen für Fahrer
Allerdings können nicht nur die Beförderer bestraft werden. Der Bußgeldkatalog sieht ebenfalls Strafen für die Fahrer vor. Das Überschreiten der täglichen Arbeitszeit bis zu einer Stunde und um jede weitere angefangene Stunde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 PLN bestraft. Die Fahrer müssen auch mit einem Bußgeld in Höhe von 100 PLN für das Verkürzen der Erholungszeit um eine Zeit von mehr als 15 Minuten bis einer Stunde wie auch um jede weitere angefangene Stunde rechnen. Zum Messen der Arbeitszeit der Fahrer dienen Fahrtenschreiber, d.h. Spezialgeräte, die die Aktivitäten hinter dem Lenker registrieren wie auch die Fahrten-, Arbeits-, Pausen- und Erholungszeiten ermitteln. Für die Nichtbenutzung eines Fahrtenschreibers wird ein Bußgeld in Höhe von 2000 PLN vorgesehen. Das gleiche gilt für einen eigenmächtigen Eingriff in die Arbeitsweise des Fahrtenschreibers, infolgedessen die Anzeigen des Geräts verändert wurden.