Das bisher zulässige Schlafen in der Fahrerkabine ist ab heute in vielen EU-Ländern verboten. Hohe Strafen drohen unter anderem in Frankreich, Belgien und in Deutschland. Wie sehen diese Strafen aus? Warum wurde das Schlafen in der LKW-Kabine plötzlich verboten?

Welche Strafen drohen den Fahrern und ihren Vorgesetzten?

Die härteste Strafe für das Schlafen in der LKW-Kabine droht in Frankreich. Sowohl der Fahrer, als auch der Beförderer können dort zu 1 Jahr Gefängnis und 30.000 Euro Bußgeld verurteilt werden. In Anbetracht des Status des Vergehens wie auch angesichts geltender Strafen in anderen Ländern ist dies eine extrem hohe Strafe. In Belgien erhält der Fahrer für die gleiche Ordnungswidrigkeit einen Strafzettel in Höhe von 1.800 Euro.

Ähnlich ist es in Deutschland und in den Niederlanden. In Deutschland wird die Strafe sowohl auf den Beförderer, als auch auf den Fahrer auferlegt. Bußgelder für die Fahrer betragen 60 Euro für jede Stunde der Ruhezeit an einem unerlaubten Ort. Der Beförderer erhält für das gleiche Vergehen eine Strafe von 180 Euro.  Bei einer 45-stündigen Fahrpause kann das insgesamt 2.700 Euro an Strafe für den Fahrer und 8.100 Euro für den Beförderer ausmachen. Diese Strafen sind zwar nicht so drastisch wie jene in Frankreich, aber sie können das Budget beeinträchtigen. In den Niederlanden wurde das Schlafverbot in der LKW-Kabine bereits vor einiger Zeit eingeführt. Die Strafe für dieses Vergehen beträgt 1.300 Euro, wobei sie nicht vollstreckt wurde. Mit der Einführung von Beschränkungen seitens der Europäischen Union kann sich alles ändern.  Dieses Land kann dann als Übernachtungsort behandelt werden.

Anderen Ländern folgt auch Österreich. In diesem Land gilt die Rechtsvorschrift bezüglich des Schlafverbots in der LKW-Kabine während einer 45-stündigen.  Es wurde jedoch nicht bestimmt , welche Strafen für dieses Vergehen vorgesehen sind. Alles kann sich im Laufe der Zeit ändern, weil dieses Land direkt an Deutschland angrenzt. In Polen gilt das besagte Verbot derzeit nicht und daher dürfen die Fahrer die Wochenpause in der Fahrerkabine verbringen, sofern diese zum Schlafen entsprechend eingerichtet ist.

Hotel anstatt der LKW-Kabine

In Ländern, wo das besagte Verbot gilt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Inanspruchnahme der Wochenpause unter bequemen Erholungs- und Sanitärbedingungen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass diese Pause am Firmensitz, Hotel oder an einem anderen mit allen beschriebenen Elementen ausgestatteten Ort zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Übernachtung zuvor organisiert werden muss.  Das Suchen nach dem Schlafort in der letzten Minute ist ausgeschlossen.

Die gleichen Vorschriften regeln auch die Nutzungsweise der an Straßen befindlichen Parkplätze. Ab nun sind diese ausschließlich zur Inanspruchnahme von Tagespausen vorgesehen. Bewachte Parkplätze können hingegen benutzt werden, um den LKW zu parken.

Es ist damit zu rechnen, dass das vorstehende Verbot in den meisten Ländern eingeführt wird. In erster Linie wurde diese Vorschrift in Ländern eingeführt, deren Minister die Verordnung namens Alliance de Routier unterzeichneten.