Seit diesem Jahr gilt in Österreich die Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozial-Dumping. Was bedeutet dies für polnische Beförderer?

Der Mindestlohn für Fahrer, die Kabotagetransporte in Österreich ausführen, gilt in diesem Land bereits seit Jahren. Vor zwei Jahren wurden diesbezügliche Vorschriften verschärft. Es wurde eine Reihe von Pflichten auf die Fahrer auferlegt, wobei erhebliche Strafen bei der Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen. Eine weitere Änderung wurde am 1. Januar dieses Jahres eingeführt, wodurch der Mindestlohn um 2,7 % erhöht wurde. Diese Modifizierung der Vorschriften gilt als hervorragende Gelegenheit, um daran zu erinnern, was Transportfirmen unbedingt beachten müssen, wenn sie Kabotagedienste in Österreich erbringen und mit welchen Strafen sie bei Nichtbeachtung der Vorschriften rechnen müssen.

Mindestlohn in Österreich

Die Höhe des Mindestlohns in Österreich wird auf Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozial-Dumping festgelegt. Ab dem 1. Januar dieses Jahres beträgt der Mindestlohn 8,49 Euro bei entsandten und 10,50 Euro bei zeitbediensteten Mitarbeitern. Was ist allerdings für die Einstufung des Mitarbeiters in eine dieser beiden Gruppen ausschlaggebend? Die erstgenannten arbeiten im Rahmen der Mittel des polnischen Arbeitgebers und dieser trägt in solch einem Fall das Risiko. Die zweitgenannten Mitarbeiter werden hingegen einer in Österreich tätigen Firma überlassen, wodurch sie folglich deren Anweisungen unterliegen und die von dieser Firma zur Verfügung gestellten Mittel nutzen.

Welche Dokumente sind vorzubereiten?

Für die Beachtung dieser Vorschriften ist die Koordinationszentrale für illegale Beschäftigung von Mitarbeitern zuständig, die am Finanzministerium agiert. Spätestens eine Woche vor Kabotagebeginn ist das ausgefüllte A1-Formular an diese Koordinationszentrale auf elektronischem Wege zu übersenden. Eine Kopie sollten Fahrer im Falle einer Kontrolle samt Unterlagen zur Bestätigung der Versicherung und der Vergütungshöhe vorlegen. Beispielsweise anhand eines schriftlichen Arbeitsvertrags oder einer Überweisungsbestätigung.

Welche Strafen drohen uns?

Für die Nichterfüllung dieser Pflichten kann die Koordinationszentrale eine erhebliche Strafe auf unsere Firma auferlegen. Das Fehlen der Dokumente selbst kostet 500 bis 1000 Euro.Wobei für die die Nichtanmeldung des Mitarbeiters sogar 10.000 Euro gezahlt werden müssen. Bei Auszahlung einer zu niedrigen Vergütung ist hingegen mit einer Strafe ab 1000 bis 20.000 Euro zu rechnen. Wenn der jeweilige Fall maximal drei Mitarbeiter betrifft und bei größerer Anzahl sind es sogar 50.000 Euro. Die höchsten besagten Sanktionen nur den Firmen drohen, bei denen die Behörde eine erneute Verletzung der Vorschriften feststellt.