Der 31. Januar 2017 ist ein sehr wichtiges Datum für den europäischen Transport. An diesem Tag wurde nämlich eine Vereinbarung zwischen den Transportministern solcher Länder wie: Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden unterzeichnet. Diese Vereinbarung betrifft unmittelbar gemeinsame Aktivitäten wie auch den gemeinsamen Straßentransportmarkt. Sie soll bessere soziale Bedingungen und effektivere Kontrollen gewährleisten. Was bedeutet die Unterzeichnung dieser Vereinbarung für Polen?

Vereinbarungsziele

Diese Vereinbarung beinhaltet in erster Linie Ziele, auf Grundlage derer dieses Dokument ausgefertigt und unterzeichnet wurde. Das erste von ihnen befasst sich mit der Erfassung von Aktivitäten, die bei der Anpassung und Novellierung von EU-Rechtsvorschriften, einschließlich jener im Bereich Soziales, behilflich sein sollen. Damit soll die Vollstreckung von Rechtsvorschriften unterstützt werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verbesserung der Funktionsweise des Rechtvollstreckungsmechanismus. Die erarbeiteten Maßnahmen werden umgesetzt, um Betrugsversuche oder unlautere Praktiken zu verhindern. Alles soll auf dem Erfahrungsaustausch und präziser Zusammenarbeit von Ländern basieren, die diese Vereinbarung unterzeichneten.

Der letzte Punkt gilt unmittelbar für den Transport in den EU-Ländern. Dabei soll ein gemeinsamer Standpunkt von Ländern aus dieser Allianz ausgearbeitet werden. Ein Standpunkt, der sich mit dem Sozialdumping und Förderung unlauteren Wettbewerbs befasst. Länder, die diese Vereinbarung unterzeichneten, beabsichtigen die Liberalisierung des Transportmarktes mit Schwerpunkt Kabotage, Neuordnung von Normen bezüglich der Arbeitszeit der Fahrer und der Erholungspausen, Einführung effektiverer Mechanismen zur Koordinierung und Kontrolle oder auch signifikante Unterstützung für Fahrer. Es geht um die Länder, in denen es nicht ausreichend viele arbeitswillige Personen gibt.

Darüber hinaus möchten die Politiker die Sicherheit der Fahrzeuge sowie die Politik gegenseitiger Hilfe und Verständnisses zwischen den aktiven Fahrern verbessern.

Zu ergreifende Maßnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung

Als erste Maßnahme gilt die Umsetzung von Mitteln, mit denen Fahrer ein Gleichgewicht zwischen der Erwerbsarbeit und dem Privatleben finden können. Dies gilt für Fahrer, die im Rahmen einer Delegation am Wochenende, d. h. während arbeitsfreier Zeit, tätig sind. Die Beamten sehen Sanktionen zum Zeitpunkt der Glaubhaftmachung dieser Praxis oder das Fördern neuer Regelungen vor, mit denen Fahrer in der arbeitsfreien Zeit heimkehren könnten.

Ein Teil der Länder hat diese Maßnahmen national bereits geführt. Ihnen zufolge hat der Fahrer die Wahl, ob er die arbeitsfreie Zeit daheim oder auf einem Parkplatz verbringen möchte. Die Verbreitung dieser Praxis bezweckt die Reduzierung der Anzahl von Fahrern, die in Fahrzeugen bei längeren wöchentlichen Pausen übernachten.

Darüber hinaus sollen sich diese Vorschriften auch auf leichte Lieferwagen, Erleichterung der Verwendung von elektronischen Frachtbriefen, Änderungen in den Kontrollsystemen oder auf den Austausch von gegenseitigen Berufspraktiken erstrecken. Diese Maßnahmen bezwecken Stärkung der Bindung zwischen den Unternehmen sowie die Vereinheitlichung der Fachkenntnisse der jeweiligen Dienste. Dienste, die die Fahrer kontrollieren.

Einführung der Allianz – was bedeutet das für Polen?

Die Minister sprechen gewissermaßen für alle Länder der EU und berücksichtigen nicht die natürlichen Gegebenheiten wie z. B. die Entfernung von der Fahrtstrecke zum Wohnort des Fahrers. Dies bedeutet, dass die Vorschriften auf solche Länder wie Deutschland oder Frankreich zugeschnitten wurden. Aus diesen Ländern eben haben die Fahrer den kürzesten Weg nach Hause. Es ist problemlos möglich, die Fahrstrecke so einzuplanen, dass man für die Pause nach Hause kommt. Im Falle Polens ist dies unmöglich. Da ein Teil der Strecken durch Spanien oder Großbritannien verläuft, von wo die Rückkehr nach Hause für das Wochenende gänzlich ausgeschlossen ist. Damit stünden Sanktionen seit Beginn dieser Vereinbarung an der Tagesordnung.

Skeptisch gegenüber dieser Vereinbarung sind nationale Spezialisten, die eindeutig darauf hinwiesen, dass die Gemeinschaftsprinzipien gebrochen wurden. Es kann nicht sein, dass einige starke Länder über die Rechte entscheiden und zugleich die übrigen EU-Mitgliedstaaten in die Ecke drängen. Dies ist eine direkte Diskriminierung, die zur dauerhaften Ausgrenzung der jeweiligen Staaten aus der gemeinsamen EU-Politik führen kann.